Todesfall… was tun
Hilfestellung geben:
Arzt / Notarzt
Pfarrer
Bestatter
Verstirbt ein Mensch in der Wohnung, benachrichtigen Sie bitte zuerst einen Arzt (Hausarzt oder Notarzt). Dieser stellt dann den Totenschein aus.
Stirbt ein Mensch nicht in seiner häuslichen Umgebung, sondern auf der Straße oder im Auto etc., sollten Sie zunächst die Polizei verständigen.
Bei Todesfällen im Krankenhaus, ambulanten Pflegestation, Seniorenheim, etc. können Sie sich gleich mit uns in Verbindung setzen, um die weiterführenden Maßnahmen zu besprechen. Sie erreichen uns ständig unter der Rufnummer
05173 / 9249881
Benötigte Dokumente im Todesfall
Personalausweis
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde/Familienbuch (bei Verheirateten, Verwitweten oder Geschiedenen)
Sterbeurkunde des Partners (bei Verwitweten)
Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
Versicherungskarte der Krankenkasse
Rentenausweis oder Rentennummer(n)
Welche Verträge müssen gekündigt werden?
Abhängig davon, ob der Verstorbene alleine gelebt hat oder nicht, müssen die nachfolgenden Verträge geprüft, gegebenenfalls gekündigt, abgeändert oder die betroffenen Stellen informiert werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne, wenn Sie es möchten.
- Mietwohnung
Den Mietvertrag können Sie je nach Wunsch übernehmen oder kündigen. - Strom / Wasser / Gas
Versorgung übernehmen oder kündigen. - private Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Lebensversicherung
Versicherung benachrichtigen - Privathaftpflichtversicherung
kündigen - Bankkonto
- Telefon und Internet
- Rundfunkgebühren
Teilnehmer ändern oder abmelden. - Mitgliedschaften bei Vereinen
kündigen - Arbeitsverhältnis
Arbeitgeber informieren.